
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen bei FrauGenüsslich durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit FrauGenüsslich.
Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich Anfragen. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Anfrage erfolgt per E-Mail nach dem Absenden der Anfrage.
Wir senden Ihnen innerhalb von fünf Tagen eine Rechnung zu und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Indem Sie die in der Rechnung aufgeführte Anzahlung tätigen, nehmen sie das Angebot an, ein Vertrag kommt verbindlich zustande.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
Wir speichern den Vertragstext auf unseren Systemen, die jedoch für Sie nicht zugänglich sind.
4. Geschäftsbedingungen für die Kursangebote und Termine
4.1 Anmeldung und Anzahlung
Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Online-Formular) erfolgen. Ein Platz gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn die Anzahlung in Höhe von 50,00 € binnen 10 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf dem in der Rechnung genannten Konto eingegangen ist.
Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie weitere Informationen zu Ihrem gebuchten Kursangebot.
4.2 Restzahlung
Die Zahlung des restlichen Kurspreises ist bis zum vermerkten Termin auf der Rechnung (spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses) auf das genannte Konto zu entrichten. Bitte geben Sie bei der Zahlung auch hier Ihren Namen und den Namen des gebuchten Kurses an. Erst durch Zahlung des vollständigen Kurspreises besteht ein Anspruch auf Kursteilnahme. Im Falle einer verkürzten Teilnahme oder früheren Abreise bzw. bei Abbruch des Kurses, egal aus welchem Grund, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Verrechnung.
4.3 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Durch den/die Teilnehmer/in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.
4.4 Stornierungsbedingungen-Rücktritt durch die Teilnehmerin
4.4.1 Rücktritt bei Kursangebot
Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich per E-Mail möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei mir, das heißt, die Stornierung muss von mir bestätigt werden und ist erst danach gültig.
Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird bei Abmeldung bis 6 WOCHEN vor Kursbeginn eine Kostenpauschale von 50 € p. P./Woche einbehalten. Bei kürzerer Abmeldung (in den letzten 4 Wochen vor Anreise), sind folgende Stornogebühren zu entrichten:
bis 2 Wochen vor Kurs-Beginn: 75 % der Kursgebühr
bei Abmeldung ab 14 Tage vor Kurs-Beginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr
Bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden, sofern der/die Ersatzteilnehmer/in den Anforderungen an die Veranstaltung (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) gerecht wird. Dazu ist eine schriftliche Information an mich erforderlich. In diesem Fall entfallen die Stornokosten. Der/Die Ersatzteilnehmer/in tritt dann in den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ein.
Die Stornierungskosten können durch eine Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. Diese ist in jedem Reisebüro erhältlich und kann auch über das Internet in Eigenregie vom Kunden abgeschlossen werden.
Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist!
4.4.2. Rücktritt bei 1:1 Termin
Die Klientin hat einen Termin für die 1:1 Begleitung spätestens 24h vorher abzusagen. Andernfalls ist die Termingebühr zu 50 % zu entrichten, insofern kein Ersatztermin vergeben werden kann.
4.5 Rücktritt durch die Kursleitung
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der/die Teilnehmer/in spätestens 7 Tage vor Reisebeginn darüber informiert.
Die Kursleitung kann vom Vertrag über die Durchführung des Seminars bis zum Seminarbeginn zurücktreten, wenn die Kursleitung aus Gründen, die nicht in ihrer Risikosphäre liegt (z.B. Krankheit) ausfällt und keine Ersatzkursleitung gestellt werden kann.
Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmer/innen unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der/Die Teilnehmer/in erhält den eingezahlten Kursbeitrag zurück. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer/innen sind ausgeschlossen. Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein/e Teilnehmer/in ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
4.6 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme
Bei den Angeboten auf dieser Seite handelt es sich um Angebote der ganzheitlichen Gesundheit, ohne ärztliche Betreuung. Interessenten, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma etc.) oder unter Vorerkrankungen leiden, müssen dies bei der Buchung mitteilen.
4.7 Körperliche Anforderungen
Ist ein/e Teilnehmer/in den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner/ihrer Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er/sie keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.
4.8 Freistellungserklärung
Die angebotenen Kurse finden unter dem Thema Ganzheitliche Woche statt. Jeder/e Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit (physisch wie auch psychisch) wird seitens „FrauGenüsslich“ nicht gehaftet. Vor Kursbeginn bestätigt der/die Seminarteilnehmer/in im Teilnehmerbogen, dass er/sie sich für gesund hält und freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnimmt.
4.9 Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird nicht für Schäden, die am Veranstaltungsort durch Unfall, Verletzung, Fahrlässigkeit oder Diebstahl entstanden sind, gehaftet. Es besteht keine Haftung für Wertgegenstände am gesamten Veranstaltungsort. Mit den bereitgestellten Hilfsmitteln wie z.B. Yogamatten ist mit Achtsamkeit umzugehen. Mutwillige Beschädigungen müssen von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin ersetzt werden.
Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmende, dass er/sie sich für gesund hält (ggf. mit Hausarzt abklären) und in eigener Verantwortung an der Kurswoche teilnimmt. Jede/r Teilnehmer/in nimmt eigenverantwortlich teil. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen teilt der/die Teilnehmer/in der Kursleitung im Vorfeld in Form des zur Verfügung gestellten Gesundheitsfragebogens mit. Für den Fall, dass Sie Medikamente einnehmen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrem Hausarzt. Gegebenenfalls lassen Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Es wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher und typischer Vertragspflichten gehaftet. Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kursleitung beruhen. Die Kursleitung haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Dritte ggf. auch in den Veranstaltungsräumen verursacht werden.
Die Kursleiterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung eines Vertragspartners ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb von 2 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
5. Lieferbedingungen, Lieferoptionen
Wir versenden die Produkte an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Wir liefern nicht an Packstationen.
6. Bezahlung
Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Eine Anzahlung ist ggf. auf der Rechnung ausgewiesen. Der Betrag ist per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
7. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
9. Gewährleistung und Garantien
9.1 Mängelhaftungsrecht
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
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bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
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bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
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bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
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im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
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soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Hinweis gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
9.2 Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
10. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden.
Wichtiger Hinweis: Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) wird zum 20.7.2025 endgültig eingestellt. Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wird daher bereits am 20.3.2025 eingestellt. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
11. Schlussbestimmungen
Meine AGB gelten für Veranstaltungen im Inland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stralsund, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.